Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen
durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme
der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots
des Fotografen durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will,
ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass der
Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei
dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial
um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke
i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge
oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt
Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem
Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig
und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand
des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur
ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene
oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100%
auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in
der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r
sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich
das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für
das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung
gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen
ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei
sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung
des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM,
CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung des Bildmaterials
gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung
der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten
im Internet oder in Online- Datenbanken oder
in anderen elektronischen Archiven (auch soweit
es sich um interne elektronische Archive des
Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials
im Wege der Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch
Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und
nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch
darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere
Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung
für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Personen oder Objekte, es sei denn, es wird
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular
beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über
das fotografische Urheberrecht hinaus sowie
die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung für
die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein
Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich
nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2.
AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich
zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und
Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar
enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB
ist auch dann in voller Höhe zu zahlen,
wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00
pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung
des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen
aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten
Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der
3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung
des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung
des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung,
ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial
spätestens innerhalb eines Monats nach
Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom
Fotografen schriftlich bestätigt worden
ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials
erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten
in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung
des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe
in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars
zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem,
falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe
von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des
Bildmaterials (Blockierung) ist für die
Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe
von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w-
oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias,
Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes
oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz
zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe
des Schadens nachzuweisen hat in Höhe
von
* € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder
KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ
oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia,
Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze
entsprechend dem Grad der Beschädigung
und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt
der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer
bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten
ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung
ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine
Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars
zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen
werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen
ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen
AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich,
die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten
kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist,
wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz
des Fotografen. |